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Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag. Änderungen dieser Bedingungen, Zusicherungen und Nebenabreden sind für EFCO Befestigungstechnik AG (nachstehend EFCO genannt) nur verbindlich, wenn sie von EFCO schriftlich bestätigt wurden. Mit dem Erteilen einer Bestellung anerkennt der Besteller die EFCO-Lieferbedingungen.
Alle Angebote und Kostenvoranschläge von EFCO sind freibleibend und unverbindlich.
Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Verkaufspreise bzw. bei Reparaturen der zum Zeitpunkt der Ausführung des Auftrags gültige Ansatz. EFCO behält sich Preisanpassungen und Änderungen der Rabattsätze infolge Änderung der Marktverhältnisse vor.
Die Zahlung hat nach Vereinbarung bzw. nach den auf der Rechnung aufgedruckten Konditionen zu erfolgen. Bei Überschreitung des Zahlungsziels bleibt die Verrechnung von Verzugszinsen vorbehalten.
Die Sendungen reisen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Die Art des Versandes erfolgt nach Wahl von EFCO. Porto, Verpackung sowie Zusatzleistungen werden dem Käufer verrechnet. Teillieferungen sind zulässig.
Der Mindestbestellwert pro Faktura beträgt CHF 50.–. Für Warenlieferungen unter diesem Wert wird ein Kleinmengenzuschlag erhoben.
Die angegebenen Lieferfristen gelten unter Vorbehalt unvorhergesehener Hindernisse. Insbesondere höhere Gewalt, Krieg, Streik, Betriebseinstellung, Fertigungsbeschränkungen, Schäden an Fertigungsanlagen, Nichtlieferung oder Lieferverzug eines Lieferanten, Massnahmen oder Verfügungen von Behörden und ähnliche unvorhergesehene Ereignisse entbinden EFCO von der Erfüllung abgeschlossener Verträge innert vereinbarter Lieferfrist. Terminüberschreitungen geben dem Käufer keinen Grund zu Vertragsrücktritt oder Schadenersatzansprüchen.
EFCO ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn in der finanziellen Lage des Käufers bis zum Liefertag eine Verschlechterung eingetreten ist, die eine fristgerechte oder vollständige Erfüllung seiner Zahlungspflicht nach den EFCO zur Kenntnis gelangten Umständen nicht erwarten lässt.
Mängelrügen äusserlicher Art werden nur innerhalb von acht Tagen nach Eingang unserer Sendung berücksichtigt. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferungen sind innerhalb von acht Tagen nach Eingang der Sendung schriftlich mitzuteilen.
Für Handelsware gewährleistet EFCO die von ihren Lieferanten zugesicherten Eigenschaften im Sinne der Angaben und Empfehlungen in der jüngsten Ausgabe des EFCO-Kataloges oder der EFCO-Prospekte. Sofern die gelieferten Produkte mit Herstellungs- oder Materialfehlern behaftet sind, die den Wert oder die Brauchbarkeit mehr als unerheblich beeinträchtigen, wird EFCO den Mangel nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatz beheben. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Wandelung oder Minderung.
Wenn EFCO zu Konstruktion und/oder Montage Stellung nimmt, stützt EFCO sich auf die Angaben des Auftraggebers. EFCO-Angaben beruhen auf theoretischen Überlegungen und Berechnungen oder auf Versuchs- bzw. Messergebnissen, welche in der EFCO-Versuchswerkstätte, in der Praxis oder bei Lieferanten erarbeitet wurden.
Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus den nachfolgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemässe Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemässe Behandlung oder äussere Gewaltanwendung.
Umtausch und Rücknahme von Waren sind nur mit Einverständnis von EFCO möglich. Die dadurch entstehenden Transport- und Verpackungskosten trägt der Kunde. Die Rückware muss in einem wiederverkäuflichen Zustand sein und dem aktuellen technischen Stand entsprechen.
EFCO behält sich vor, allfällige daraus resultierende Kosten für Kontrolle, Reinigung und Wiedereinlagerung dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von EFCO. Der Käufer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware nur im ordnungsgemässen Geschäftsgang berechtigt. Die Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Vorbehaltsware ist nicht gestattet. Der Käufer muss EFCO die Kosten zurückerstatten, die EFCO bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche erwachsen sind.
Unter dem Gesichtspunkt der Zusicherung von Eigenschaften haftet EFCO nur, wenn EFCO bestimmte Eigenschaften ausdrücklich zugesagt hat.
Ausdrücklich ausgeschlossen sind sämtliche Schadenersatzansprüche für direkte und indirekte Folgeschäden, es sei denn, dass EFCO Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden kann. Für von EFCO gelieferte Fremdprodukte haftet EFCO grundsätzlich nur in dem Umfang, in dem Vorlieferanten von EFCO die Gewähr für ihre Produkte EFCO gegenüber übernehmen und erfüllen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist Uster. Es gilt schweizerisches Recht.